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Immobilie bewerten

Wir bewerten Ihre Immobilie

Um eine Immobilie bewerten lassen zu wollen, kann es viele Gründe geben. Egal aus welchem Grund Sie eine Immobilienbewertung wünschen, wir helfen Ihnen weiter.
Der Marktwert oder Verkehrswert einer Immobilie richtet sich nach den Eigenschaften und Gegebenheiten der Immobilie. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Aachen werde ich von Eigentümern und Kaufinteressenten, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Gerichten beauftragt Werte von Immobilien und Grundstücken zu ermitteln. Dabei ist es egal ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, ein Miethaus, ein Gewerbegrundstück oder um ein unbebautes Grundstück handelt.

Immobilie bewerten mit einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Das Gutachten über den Verkehrswert oder Marktwert ist unsere umfassende Expertise über den Preis, den eine Immobilie im freien Verkauf erzielen kann. Hierzu werden alle wertrelevanten Daten von uns zusammengetragen und ausgewertet. In enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Gutachterausschuss und den jährlich veröffentlichten Marktdaten erstellen wir für Sie ein umfangreiches und nachvollziehbares Gutachten. Dieses Gutachten genügt den höchsten Qualitätsansprüchen selbst vor Gericht.

Immobilie vermessen
Immobilie bewerten Aachen

Immobilienbewertung bei Kauf / Verkauf

In vielen Fällen ist eine professionelle Preiseinstufung einer Immobilie hilfreich. Zum Beispiel um anschließend in Verkaufsverhandlungen zu gehen. Wir können Ihnen schnell und günstig eine Kurzeinschätzung geben. Hierbei handelt es sich nicht um ein vollständiges Gutachten. Das Honorar ist günstiger als bei einem Verkehrswertgutachten.
Eine gemeinsame Ortsbesichtigung ist immer Teil eines solchen Auftrages. Dabei wird die Immobilie unter die Lupe genommen und es ergibt sich Zeit für eine Beratung.

Zusatzleistungen

Gerne beraten wir Sie auch zu unseren weiteren Dienstleistungen. Wenn Sie zum Beispiel eine Einstufung einer Wohnung in den lokalen Mietspiegel benötigen, sind wir Ihr Ansprechpartner.
Auskünfte von amtlichen Stellen zu Altlasten, Einsicht in Bebauungspläne, Baulasten und weitere amtliche Register können wir für Ihr Grundstück einholen und auswerten.
Auch bei geplanten Modernisierungen an Ihrem Haus, ist eine fachgerechte Einstufung der Wertsteigerung möglich und damit eine umfassendere Wertbetrachtung.

Immobilie bewerten lassen Aachen

Immobilie bewerten?

4 gute Gründe für die Zusammenarbeit im Bereich Immobilienbewertung

Kostenlose Beratung

Kurze Vorlaufzeit /schnelle Auftragserledigung

Geprüfte Qualität und Erfahrung durch IHK

Referent für Immobilienbewertung an der Ingeieurakademie West e.V.

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken der IHK Aachen

Wertgutachten von Grundstücken, auch zu unterschiedlichen Stichtagen

Der Marktwert oder Verkehrswert, ist unter anderem vom Wertermittlungsstichtag abhängig.
Daher ist es auch bei jeder Wertermittlung notwendig dieses Datum klar zu nennen. Ein und dasselbe Grundstück kann mit der Zeit an Wert gewinnen oder aber auch weniger Wert haben. Hierzu ist eine genaue Betrachtung der allgemeinen Marktlage aber auch der speziellen Situation des einzelnen Grundstücks zu berücksichtigen.
Wir können für Sie den Marktwert Ihrer Immobilie, auf Wunsch, zu unterschiedlichen Zeitpunkten bestimmen, um Ihnen so den möglichen Zugewinn aufzuzeigen. Hierbei werden je nach Stichtag der Wertermittlung stichtagsbezogene Daten des Immobilienmarktes als Referenz verwendet.

Ermittlung des Marktwertes von unbebauten / bebauten Grundstücken

Der Marktwert, oder auch Verkehrswert genannt, ist eindeutig definiert im § 194 Baugesetzbuch. Dort heißt es:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“  (§ 194 BauGB)
Auf dieser Grundlage ermitteln wir für Sie den Marktwert Ihrer Immobilie. In der Praxis kommen verschiedene Methoden und Modelle zur Anwendung: das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. In der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind sie im Einzelnen geregelt.

Vergleichswertverfahren

Beim Vergleichswertverfahren werden ähnliche Objekte miteinander verglichen. Hierbei wird jede Immobilie mit einer Reihe von Eigenschaften beschrieben. Aus verschiedenen Datenquellen wird dann der Werteinfluss jeder Eigenschaft abgeleitet. Aus der Zusammenstellungen aller Modifikatoren kann somit der spezifische Marktwert des einen Objektes im Vergleich zu allen anderen ermittelt werden. (§§ 15 und 16 ImmoWertV)

Sachwertverfahren

Im Sachwertverfahren werden die Normalherstellungskosten eines Gebäudes ermittelt. Diese hängen von verschiedenen Faktoren ab; dazu gehören Art des Gebäudes und seine Größe, aber auch Alter und Zustand. Diese und viele andere Angaben werden zu einem Modellwert zusammengetragen. Grundlage hierfür sind die §§ 21 bis 23 der ImmoWertV. Im letzten Schritt wird dieser „modellkonform“ ermittelte Wert mit dem Sach­wertfaktor multipliziert. Dieser Faktor wird in regelmäßigen Abständen von den amtlichen Gutachter­ausschüssen aus den Verkaufspreisen der vergangenen Jahre ermittelt.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren bemisst den Wert einer Immobilie primär nach dessen Ertragsfähigkeit. Dieses Verfahren wird genutzt bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. In den §§ 17 bis 20 der ImmoWertV ist dieses Verfahren der Wertermittlung geregelt. Hierzu werden die nachhaltig erzielbaren Mieteinkünfte und die anfallenden Bewirtschaftungskosten sachverständig ermittelt. Weitere relevante Faktoren sind die wirtschaftliche Restnutzungsdauer und das Ertragsrisiko (Liegenschaftszins).

Die Auswahl des jeweiligen Verfahrens zur Wertermittlung hängt sowohl von der Immobilie und dem marktüblichen Verfahren der Wertermittlung für diesen Immobilientyp, als auch von der verfügbaren Datenlage ab. Die Daten, wie Bodenrichtwert, Sachwertfaktor, ortsübliche Miete und Liegenschaftszinssatz, werden in regelmäßigen Abständen von den Gutachter­ausschüssen in ihren Grundstücksmarktberichten veröffentlicht.

Ermittlung des Marktwertes von Rechten und Lasten an Grundstücken

Auf Grundstücken können in Deutschland Rechte oder auch Lasten ruhen. Am bekanntesten ist das Erbbaurecht, das Wohnungsrecht oder das Nießbrauchrecht. Diese und alle anderen möglichen Rechte, z.B. Wege-, Leitungsrechte, Baulasten, haben analog zu einem Grundstück auch einen eigenen Wert. Im Falle der Begründung oder Löschung eines solchen Rechtes ist es wichtig, dessen separaten Wert zu kennen.

Diese Marktwerte können wir für Sie ermitteln und berechnen. Häufig wird der Einfluss im Rahmen der Bewertung der gesamten Immobilie ermittelt und im Gutachten dann als Werteinfluss angegeben. Sie können uns aber auch beauftragen, lediglich den Wert des Rechts oder der Last zu bestimmen.

Wertgutachten an Wohnungseigentum, Teileigentum

Die Wertermittlung eines Wohnungs- oder Teileigentums folgt den gleichen Regeln wie die Verkehrswertermittlung für bebaute oder unbebaute Grundstücke. Hierbei wird meist das Ertragswert- und Vergleichswertverfahren angewandt.

Über die Größe der Wohnung und den Ausstattungsstandard wird in Kombination mit der Restnutzungsdauer der Wert bestimmt. Grundlage der Wertermittlung ist dabei die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan, in denen der Umfang des Sondereigentums verbindlich geregelt ist.

Mietwertgutachten

Die marktübliche Vergleichsmiete wird in der Regel mit Hilfe des lokalen, qualifizierten Mietspiegels ermittelt. Hierzu sind unsere besonderen Fachkenntnisse und die große Erfahrung, was Mieteinstufungen angeht, gefragt.

Der Mietspiegel einer Stadt oder Region findet sich meist schon über eine schnelle Internetabfrage. Häufig entstehen die Unsicherheiten und in Folge auch Streitigkeiten zwischen den Mietparteien über die Einschätzung, wie die zu bewertende Wohnung in dem betreffenden Mietspiegel zu positionieren ist.

Ermittlung von Nutzflächen und Wohnflächen

Die sachgemäße Ermittlung von Flächen in Gewerbe- und Wohngebäuden richtet sich nach unterschiedlichen Richtlinien und Normen. Wir sind Ihre Experten für dieses Labyrinth an Regularien.