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Immobilie vermessen
Wir vermessen Ihre Immobilie
Sie möchten eine Immobilie vermessen lassen? Das Vermessungsbüro Karl-Heinz Bedorf steht bereits seit mehr als 40 Jahren für hochwertige, schnelle und kompetente Vermessung. Wir werden für Sie tätig bei Bauvorhaben, Erstellung von amtlichen Lageplänen, Grenzbildung, Flurstücksvereinigungen oder Grenzklärungen zwischen Nachbarn. Wir werden zur Beweiserhebung und Beweissicherung von Privatpersonen und Gerichten beauftragt und korrespondieren mit den Katasterämtern der Region.
Amtliche Aufgaben und Amtssiegel


Häuser planen und bauen
Beim Bau eines Hauses ist eine gute Planung unumgänglich. Diese Planung muss sich auf zuverlässige Daten zum Grundstück verlassen können. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Immobilienvermessung. Durch ein Aufmaß vor Ort, erfassen wir die Grenzen und Geländehöhen Ihres Grundstücks. Wir sind Experten in Fragen der optimalen baulichen Nutzbarkeit des Grundstücks, weil wir öffentliches Planungsrecht, Bauordnung und Projektplanung des Architekten in einem Lageplan zusammenführen. Ob Grobabsteckung, Feinabsteckung oder die Gebäudeeinmessung, wir haben die Kompetenz und die Lizenz diese Vermessungsarbeiten durchzuführen.
Immobilie vermessen?
4 gute Gründe für die Zusammenarbeit im Bereich Immobilienvermessung
Moderne Messtechnik und kontinuierliche Weiterbildung aller Mitarbeiter
Erfahrungsreichtum / Lange Unternehmensgeschichte am Ort
Wir sind ein Ausbildungsbetrieb
Schnelle und flexible Terminabsprachen
Amtlicher Lageplan
Wenn Sie ein Haus bauen wollen und ein Grundstück zu diesem Zweck erworben haben, müssen Sie zunächst einen Bauantrag stellen. Hierzu benötigen Sie einen amtlichen Lageplan, den wir Ihnen erstellen können. Hierzu arbeiten wir mit ihrem Architekten bereits in den Planungsphasen zusammen. Um die Gebäudeplanung an die örtlichen Gegebenheiten, die Größe und Topografie des Grundstücks anzupassen, vermessen wir Ihren Bauplatz und rechnen Ihr Bauvorhaben nach Lage und Höhe in das Grundstück hinein. Zugleich weisen wir nach, dass einschlägige Bauvorschriften eingehalten wurden und bescheinigen urkundlich die Richtigkeit.
Soll ein bebautes Grundstück geteilt werden, so verlangt die Bauordnung für eine Teilungsgenehmigung den amtlichen Lageplan mit aktuellem Nachweis aller baulichen Anlagen.
Erfüllt ein Grundstück nicht die Anforderungen der Bauordnung, so kann das Defizit durch Baulast zulasten eines Nachbargrundstücks aufgewogen werden. Auch hierzu ist ein amtlicher Lageplan erforderlich, in dem die zusätzliche Regelung dargestellt ist.
Absteckungsarbeiten (Grob- und Feinabsteckung mit Höhenangabe)
Bei einem Bauvorhaben ist es wichtig zu wissen, wo auf dem Grundstück überhaupt gebaut werden soll. Hierzu ist eine Grobabsteckung notwendig. Mein Vermesserteam markiert mit Holzpflöcken die Position der Gebäudeecken. So kommt die Baugrube an den richtigen Platz. Durch eine weitere Markierung zur Höhenlage kann sichergestellt werden, dass die Baugrube die richtige Tiefe erhält. Eine Feinabsteckung an einem Schnurgerüst ermöglicht dann eine cm-genaue Anzeige der baulichen Eckpunkte. So kann die Verschalung für das Fundament an die exakte Stelle gebaut werden, an der das Gebäude stehen soll. Durch die Höhenangabe wird sichergestellt, dass das Niveau des späteren Fußbodens auch auf der gewünschten Höhe zum Grundstück liegt.
Gebäudeeinmessung
Nach der Fertigstellung eines Gebäudes dient die Gebäudeeinmessung der Erfassung der Position auf dem Grundstück. Diese Daten werden vom Katasteramt der Städte und Gemeinden verlangt. Der Eigentümer erhält per Post eine Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist diese Daten zu liefern. Um die Frist zu wahren, ist es notwendig einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu beauftragen. Wir setzen uns nach Ihrer Beantragung mit der Katasterbehörde in Verbindung. An Ort und Stelle erheben wir dann die geforderten Daten.
Grenanzeige
Wenn neue Zäune gezogen werden, Grenzhecken gepflanzt oder neue Wege hergestellt werden, ist es wichtig zu wissen, wo genau die Eigentumsgrenzen verlaufen. Manchmal sind die ursprünglichen Markierungen verschwunden oder überwuchert und nicht mehr aufzufinden. Die genauen Grenzpunkte können von meinem Team z.B. mithilfe der GPS-Ortung wiedergefunden werden. Als Basis hierfür dient immer der amtliche Katasternachweis. So kann im Zweifel auch ein Streit zwischen den Nachbarn geschlichtet werden. Auf Wunsch stelle ich über den Befund eine amtliche Bescheinigung aus. Diese ist als urkundliches Beweismittel anerkannt.
Teilungsvermessung
Bei der Teilungsvermessung werden aus einem Grundstück (Flurstück) zwei oder mehrere Flurstücke gebildet. Wenn das Grundstück bebaut ist, muss für eine solche Teilung ein Teilungsantrag bei dem zuständigen Bauaufsichtsamt gestellt werden. Im gesamten Verfahren bis zur Eintragung der neuen Flurstücke im Grundbuch betreuen wir Sie.
Die neu zu bildende Grenze wird von meinem Vermesserteam dann vor Ort durch dauerhafte Grenzsteine oder Grenzmarken gekennzeichnet. Bei einem anschließenden Grenztermin, zu dem alle Eigentümer des beteiligten Grundstücks sowie betroffene Nachbarn eingeladen werden, informiere ich Sie dann rechtsverbindlich über den neuen Grenzverlauf. In dem Termin nehme ich eine Urkunde auf, in der die Beteiligten die Rechtsverbindlichkeit der neuen Grenze und Grenzmarken erklären. Die neu entstandenen Grundstücke werden sodann im Kataster und im Grundbuch verzeichnet. Dies ist Voraussetzung, das Eigentum zu erwerben, zu veräußern oder zu beleihen.